Umschulung von der Sonderschule in die allgemeine Schule
EINLEITUNG
Schüler der Sonderschule, deren Lernverhalten und Leistungsstand erwarten lassen, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können, werden in eine entsprechende Schule zurückgeschult.
ZUSTAENDIG
die für besuchte Schule zuständige untere Schulaufsichtsbehörde
Untere Schulaufsichtsbehörde ist,
- wenn sich die besuchte Schule im Bezirk eines Stadtkreises befindet: in der Regel das Staatliche Schulamt bei der Stadtverwaltung
- wenn sich die besuchte Schule im Bezirk eines Landkreises befindet: das Landratsamt
ABLAUF
Das Umschulungsverfahren wird auf Antrag der bisher besuchten Sonderschule nach Anhörung der Eltern oder auf Antrag der Eltern bei der unteren Schulaufsichtsbehörde eingeleitet.
Die Entscheidung über den Antrag trifft die untere Schulaufsichtsbehörde und benachrichtigt die Erziehungsberechtigten schriftlich.
Die Umschulung erfolgt in der Regel zu Beginn des folgenden Schuljahres, gegebenenfalls auch probeweise für die Dauer von sechs Monaten.
UNTERLAGEN
Wird der Antrag von der bisher besuchten Sonderschule gestellt, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bericht über das Lernverhalten
- Leistungs- und Entwicklungsstand des Schülers
- Vorschlag zur Klasseneinstufung in die Schule der anderen Schulart mit Empfehlungen für die weitere Förderung